Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 20.07.2012 - 6 O 518/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Mobilfunkkunde hat keinen Anspruch auf Rufnummer, die durch unzulässigen Handel erworben wurde
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuweisung einer bestimmten Rufnummer im Mobilfunkverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TNV § 4 Abs. 5
Zuweisung einer bestimmten Rufnummer im Mobilfunkverkehr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Handel mit Telefonnummern ist verboten - Einschlägige Verträge zwischen Telekommunikationsteilnehmern sind unwirksam
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verbotener Handel mit einer Rufnummer im Mobilfunkverkehr führt zur Unwirksamkeit des Vertrages
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verträge über Kauf von Rufnummern rechtswidrig und somit unwirksam
- peter-kehl.de (Kurzinformation)
Handel mit Rufnummern ist rechtswidrig
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1401
- NJW-RR 2014, 1344
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Köln, 27.10.2000 - 11 K 7361/00
Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2012 - 6 O 518/10
Die Zuteilung der Rufnummer in den oben beschriebenen zweistufigen Verfahren vermittelt lediglich ein Nutzungsrecht , nicht aber eine eigentümerähnliche Stellung im Sinne des § 903 BGB, und zwar gerade vor dem Hintergrund der auch im vorliegenden Fall in Rede stehenden erheblichen Einschränkungen der Übertragbarkeit (vgl. OLG Köln, MMR 2001, 190, Leitsatz 4;… Beck´scher TKG-Kommentar - Büning / Weißenfels, 3. Aufl., 2006, § 66, Rn. 27).Bereits aufgrund der erheblichen Vorbehaltsrechte der Bundesnetzagentur (§ 4 TNV) besteht auch keine Vergleichbarkeit mit der Rechtslage bei Vergabe von Internet-Domains (vgl. OLG Köln, MMR 2001, 190, Leitsatz 5; generell zur Rechtslage bei Internet-Domains: BVerfG, MMR 2005, 165; BGH, MMR 2005, 685).
Wie oben gezeigt, bestand jedoch weder eine solche eigentümerähnliche Position des Klägers noch existiert (mangels freier Übertragbarkeit der Rufnummern) ein legaler Markt, auf dem die Rufnummer in rechtlich geschützter Weise den vom Kläger geltend gemachten Wert repräsentieren könnte (vgl. auch OLG Köln, MMR 2001, 190, 192).
- BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02
Verfassungsrechtlicher Schutz von Domains - ad-acta.de
Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2012 - 6 O 518/10
Bereits aufgrund der erheblichen Vorbehaltsrechte der Bundesnetzagentur (§ 4 TNV) besteht auch keine Vergleichbarkeit mit der Rechtslage bei Vergabe von Internet-Domains (vgl. OLG Köln, MMR 2001, 190, Leitsatz 5; generell zur Rechtslage bei Internet-Domains: BVerfG, MMR 2005, 165; BGH, MMR 2005, 685). - BGH, 05.07.2005 - VII ZB 5/05
Pfändung von Domains
Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2012 - 6 O 518/10
Bereits aufgrund der erheblichen Vorbehaltsrechte der Bundesnetzagentur (§ 4 TNV) besteht auch keine Vergleichbarkeit mit der Rechtslage bei Vergabe von Internet-Domains (vgl. OLG Köln, MMR 2001, 190, Leitsatz 5; generell zur Rechtslage bei Internet-Domains: BVerfG, MMR 2005, 165; BGH, MMR 2005, 685).